Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt/M. vom 13.10.2010 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger hat im vorliegenden Rechtsstreit von der Beklagten die Rückgewähr von Versicherungsbeiträgen einer Lebensversicherung, die er mit Beginn zum 1.4.1996 auf der Grundlage des Policenmodells abgeschlossen hatte, sowie Schadensersatz begehrt, nachdem er mit Schreiben vom 14.12.2009 den Widerspruch gegen den Vertragsschluss nach §
Das Landgericht hat die Klage durch Urteil vom 13.10.2010 abgewiesen.
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