Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23.05.2014 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers und der Anschlussberufung der Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld i.H.v. 10.000 € zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 86.318,52 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2011 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.999,32 € zu zahlen.
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