OLG Karlsruhe - Beschluss vom 22.02.2022
9 U 132/19
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2;
Fundstellen:
VersR 2022, 882
Vorinstanzen:
LG Konstanz, vom 18.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 11/19
LG Konstanz, vom 28.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 11/19

Inhalt einer ExistenzschutzversicherungNachweis über den Bezug einer Rente wegen voller ErwerbsminderungSchadensersatzansprüche bei einem BeratungsfehlerFehlende Beschreibung des versicherten Risikos

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.02.2022 - Aktenzeichen 9 U 132/19

DRsp Nr. 2022/8979

Inhalt einer Existenzschutzversicherung Nachweis über den Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung Schadensersatzansprüche bei einem Beratungsfehler Fehlende Beschreibung des versicherten Risikos

1. Aus dem Begriff "Existenzschutzversicherung" ergibt sich keine Beschreibung der versicherten Risiken. Das Leistungsversprechen einer Existenzschutzversicherung ergibt sich erst aus der Konkretisierung der versicherten Risiken in den Versicherungsbedingungen.2. Fehlt eine Konkretisierung der vereinbarten Risiken, weil die Versicherungsbedingungen nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in der Regel nicht in Betracht; denn es gibt für Existenzschutzversicherungen weder ein gesetzliches Leitbild noch allgemein übliche Versicherungsbedingungen.3. Wenn eine Beschreibung der versicherten Risiken fehlt, kommt kein wirksamer Vertrag über eine Existenzschutzversicherung zustande.