I.
Der Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 18.08.2004 wegen vorsätzlichen Vollrausches zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Dem Angeklagten wurde außerdem die Fahrerlaubnis entzogen und es wurde angeordnet, dass ihm vor Ablauf von zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
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