KG - Beschluß vom 12.12.1981 (3 WS (B) 281/81) - DRsp Nr. 1994/7933
KG, Beschluß vom 12.12.1981 - Aktenzeichen 3 WS (B) 281/81
DRsp Nr. 1994/7933
Die Auflage an den Halter einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine, daß bei allen Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr eine Begleitperson die für das sichere Führen erforderlichen Hinweise geben muß, wird nicht durch Hinterherfahren mit einem Pkw ohne ständige Sicht- oder Funksprechverbindung erfüllt.