KG - Urteil vom 22.03.1976 (12 U 2019/75) - DRsp Nr. 1994/8021
KG, Urteil vom 22.03.1976 - Aktenzeichen 12 U 2019/75
DRsp Nr. 1994/8021
1. Die Verkehrssicherungspflicht kann verletzt sein, wenn nach einer Straßenabsenkung ein Kanaldeckel etwa 1,5 bis 2 cm aus dem normalen Fahrbahnniveau hervorragt. 2. Die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeugtypen verpflichtet die Verkehrssicherungspflichtigen nicht, den Straßenzustand den technischen Gegebenheiten der zugelassenen Fahrzeuge anzupassen.