Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Aachen vom 19. Juli 2017 -
Aufgrund des Zwischenurteils des Landgerichts Aachen vom 30. September 2016 und aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 11. April 2017 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 84 % und Rechtsanwältin B zu 16 %.
Eine Reduzierung der Gerichtsgebühren findet nicht statt.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 5.616,59 €.
I.
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