Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 04.02.2019 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Antragsteller (Ast) begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung von der Antragsgegnerin die Übernahme der Kosten für die von der Beigeladenen vor Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages im Basistarif geforderten ärztlichen Untersuchungen als Leistungen nach dem
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