FG Niedersachsen - Urteil vom 14.12.1999
15 K 30/97
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ; AO § 162 ;

Kraftfahrzeug; Betriebsvermögen; Privatfahrt; Schätzung - Schätzung des Umfangs der privaten Nutzung von im Betriebsvermögen stehender Kfz

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.12.1999 - Aktenzeichen 15 K 30/97

DRsp Nr. 2004/798

Kraftfahrzeug; Betriebsvermögen; Privatfahrt; Schätzung - Schätzung des Umfangs der privaten Nutzung von im Betriebsvermögen stehender Kfz

1. Das FA kann den privaten Nutzungsanteil betrieblicher Kraftfahrzeuge aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. 2. Ein Anspruch auf Schätzung des Anteils der Privatfahrten entspr. Abschn. 118 Abs. 2 EStR 1990 mit 30 bis 35 v.H. besteht nicht.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ; AO § 162 ;

Tatbestand:

Die Klägerin betreibt einen Schnellimbiss mit Sitz in X. Sie besuchte in den Streitjahren 1991 und 1992 mit zwei Verkaufsanhängern regelmäßig Wochenmärkte in X, Y und Z und auch besondere Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte oder Altstadtfeste. Die Klägerin hielt bis zum 10. März 1992 einen Pkw Mercedes 300 E (amtliches Kennzeichen ...) und für die Zeit danach einen Pkw Mercedes 300 SE (amtliches Kennzeichen ...) im Betriebsvermögen.