Am 15. Oktober 1991 schloß der Kläger mit der Fa. L., L. Gesellschaft der S. GmbH, einen Leasingvertrag über einen Pkw der Marke Mercedes 190 E ab (Bl.10 GA). Die L. erwarb das Fahrzeug bei der Beklagten; der Kaufpreis betrug 72.853. - DM zzgl. 10.199,42 DM Mehrwerststeuer, insgesamt 83.052,42 DM. Gem. Ziff. 5.1.1 der Allgemeinen Leasingbedingungen trat die L. die Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag an den Kläger ab.
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