OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.07.2022
1 Ss 127/22
Normen:
§ 105 JGG; § 69 StGB; § 69a StGB; § 316 StGB;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 01.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 5-7 Ns 4680 JS 228915/21 (139/21)

Kriterien für die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf einen Heranwachsenden

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.07.2022 - Aktenzeichen 1 Ss 127/22

DRsp Nr. 2022/17964

Kriterien für die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf einen Heranwachsenden

Auch bei Straßenverkehrsdelikten steht die Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenrecht nicht in einem Regel-/Ausnahmeverhältnis, sondern ist nach allgemeinen Grundsätzen zu entscheiden (in Abgrenzung zu OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Dezember 2020 - 2 Ss 262/20).

Tenor

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 7. kleine Strafkammer, kleine Jugendkammer - vom 1. März 2022 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Jugendkammer des Landgerichts Frankfurt am Main zurückverwiesen.

Normenkette:

§ 105 JGG; § 69 StGB; § 69a StGB; § 316 StGB;

Gründe

Das Amtsgericht Stadt1 - Jugendrichter - hat den Angeklagten am 17. November 2021 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagesätzen zu je 30 € verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen, und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von weiteren fünf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.