OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.07.2022
7 U 88/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Fundstellen:
VersR 2022, 1218
r+s 2023, 406
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 14.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 237/19

Leistungen aus einer privaten UnfallversicherungAbgrenzung von Unfallfolge und ErkrankungFeststellung der Pflicht zur Erbringung einer Invaliditätsleistung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.07.2022 - Aktenzeichen 7 U 88/21

DRsp Nr. 2022/11576

Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung Abgrenzung von Unfallfolge und Erkrankung Feststellung der Pflicht zur Erbringung einer Invaliditätsleistung

1. Nach Ablauf der Erstbemessungsfrist ist eine auf Feststellung der Pflicht zur Erbringung der Invaliditätsleistung gerichtete Feststellungsklage regelmäßig unzulässig.2. Der Leistungsausschluss nach Ziff. 5.2.6 AUB 2008 hat nicht zur Voraussetzung, dass die psychische Reaktion sich als medizinisch nicht nachvollziehbare Fehlverarbeitung des Unfalls erweist.

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin der 23. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.05.2021, Az. 2-23 O 237/19, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 115% des aufgrund des Urteils insgesamt vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Gründe

I.