OLG Thüringen - Urteil vom 30.07.2021
4 U 1149/20
Normen:
AUB § 1 Nr. 4; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Gera, vom 18.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 32/20

Leistungen aus einer privaten UnfallversicherungVersäumung der Invaliditätsfeststellungsfrist

OLG Thüringen, Urteil vom 30.07.2021 - Aktenzeichen 4 U 1149/20

DRsp Nr. 2021/15467

Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung Versäumung der Invaliditätsfeststellungsfrist

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Gera vom 18.09.2020, Az. 3 O 32/20, wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Gera ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken den Betrages leisten.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AUB § 1 Nr. 4; ZPO § 97 Abs. 1;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung.

Zum Sachstand, zum Vorbringen der Parteien und zu den in I. Instanz gestellten Anträgen wird auf den Tatbestand des angegriffenen Urteils Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

Das Landgericht hat die Klage durch Urteil vom 18.09.2020 abgewiesen.

Der Kläger hat gegen dieses ihm am 28.09.2020 zugestellte Urteil mit einem bei dem Berufungsgericht am 23.10.2020 eingegangenen Schriftsatz Berufung eingelegt. Diese hat er mit einem bei dem Berufungsgericht am 27.11.2020 eingegangenen Schriftsatz begründet.