OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.04.2015
14 U 208/14
Normen:
VVG § 28 Abs. 2; VVG § 31;
Fundstellen:
MDR 2015, 1063
VersR 2016, 47
Vorinstanzen:
LG Fulda, vom 19.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 315/14

Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach einem Schadensfall

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.04.2015 - Aktenzeichen 14 U 208/14

DRsp Nr. 2015/16829

Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach einem Schadensfall

Der Fahrzeugversicherer ist wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Versicherungsnehmer leistungsfrei, wenn dieser sich vom Unfallort entfernt, nachdem er zur Nachtzeit eine Sandsteinmauer beschädigt hat, ohne die vorgeschriebenen Feststellung zu ermöglichen. Das gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer am nächsten Morgen versucht, den Geschädigten zu verständigen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. November 2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Fulda (2 O 315/14) wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 28 Abs. 2; VVG § 31;

Gründe

I.