Der Kläger nimmt die Beklagte als Feuerversicherer wegen eines Brandschadens in Anspruch. Dem Vertragsverhältnis liegen die Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB) zugrunde. In der Nacht vom 11. zum 12. August 1989 brannte das freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude, das der Kläger von seinem Vater gepachtet hatte, bis auf einen angrenzenden Technikbereich ab. Der Gebäudeschaden wurde von dem zuständigen Versicherer reguliert. Das Inventar hatte der Kläger gesondert bei der Beklagten versichert. Der Inventarschaden beträgt 205.374 DM, den er nebst Zinsen ersetzt verlangt.
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