BGH - Urteil vom 12.05.1993
IV ZR 120/92
Normen:
AFB § 16;
Fundstellen:
BGHR AVB Feuerversicherung (AFB) § 16 Rechtsausübung, unzulässige 2
NJW-RR 1993, 1117
VersR 1993, 1351
ZfS 1993, 274
Vorinstanzen:
OLG Oldenburg,
LG Oldenburg,

Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Täuschungsversuchs des Versicherungsnehmers

BGH, Urteil vom 12.05.1993 - Aktenzeichen IV ZR 120/92

DRsp Nr. 1994/3647

Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Täuschungsversuchs des Versicherungsnehmers

Hat der Versicherungsnehmer den Täuschungsversuch, der sich auf den gesamten Schaden bezog, nicht freiwillig, sondern erst nach Aufdeckung belastender Indizien offenbart, so stellt es selbst bei einer Existenzbedrohung keine übermäßige und unbillige Härte dar, wenn der VR die volle Leistungsfreiheit in Anspruch nimmt.

Normenkette:

AFB § 16;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt die Beklagte als Feuerversicherer wegen eines Brandschadens in Anspruch. Dem Vertragsverhältnis liegen die Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB) zugrunde. In der Nacht vom 11. zum 12. August 1989 brannte das freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude, das der Kläger von seinem Vater gepachtet hatte, bis auf einen angrenzenden Technikbereich ab. Der Gebäudeschaden wurde von dem zuständigen Versicherer reguliert. Das Inventar hatte der Kläger gesondert bei der Beklagten versichert. Der Inventarschaden beträgt 205.374 DM, den er nebst Zinsen ersetzt verlangt.