BGH - Urteil vom 07.07.1993
IV ZR 131/92
Normen:
VVG §§ 156, 157 ;
Fundstellen:
BGHR VVG § 156 Verfügung 1
LM H. 12/93 § 156 VVG Nr. 10
MDR 1994, 559
NJW-RR 1993, 1306
VersR 1993, 1222

Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers gegenüber Geschädigtem trotz Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers

BGH, Urteil vom 07.07.1993 - Aktenzeichen IV ZR 131/92

DRsp Nr. 1993/2513

Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers gegenüber Geschädigtem trotz Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers

»In der Haftpflichtversicherung darf sich der Versicherer dem Geschädigten gegenüber nicht auf Leistungsfreiheit wegen einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers - berufen, wenn die Obliegenheitsverletzung darin besteht, daß die Befriedigung des Geschädigten wahrheitswidrig behauptet wird.«

Normenkette:

VVG §§ 156, 157 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von der Beklagten, bei der die in Konkurs gefallene U. GmbH & Co KG eine Haftpflichtversicherung genommen hat, eine Entschädigungszahlung. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) zugrunde.