Hinweis:
Eine Anrechnung unterbleibt, wenn der Betroffene »die Reste in zumutbarer Weise nicht gewinnbringend veräußern kann und die Reste deshalb für ihn keinen wirtschaftlichen Wert darstellen« (im Streitfall bei einem Unfall im damaligen Ostblock): OLG Hamm (Urteil - 20 U 66/77 - 5.10.1977, in VersR 1980, 1064).
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