Wenn ein Geschädigter, der Arbeitnehmer der VW AG ist, einen Unfall mit einem sogenannten Jahreswagen erleidet, bei dem die Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist, so entsteht jedenfalls bei einem Totalschaden eine Verpflichtung gegenüber der VW AG, den in der Überlassung dieses Fahrzeuges liegenden Geldwertvorteil (Rabatt) nachzuversteuern und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Denn vor Ablauf der maßgeblichen Jahresfrist hat die Veräußerung des Fahrzeuges stattgefunden, [nämlich nach] dem Totalschaden des Fahrzeuges in seinem total beschädigten Zustand. Dieser Schaden ist auch unmittelbar durch den Unfall verursacht worden. Denn in diesem Augenblick ist der Vermögensnachteil bereits entstanden. Er manifestiert sich allerdings erst in dem Zeitpunkt, da die Veräußerung auch tatsächlich stattfindet. Es ist aber ein Schaden, der unmittelbar in dem Vermögen des Geschädigten - infolge des Unfalls - aufgetreten ist.
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