LG Deggendorf - Urteil vom 26.09.1995 (S 87/95) - DRsp Nr. 1996/29521
LG Deggendorf, Urteil vom 26.09.1995 - Aktenzeichen S 87/95
DRsp Nr. 1996/29521
Auch bei einem Fahrbedarf von weniger als täglich 20 km kann der Geschädigte den Ersatz von Mietwagenkosten verlangen, wenn er wegen weitgehenden Fehlens öffentlicher Verkehrsmittel und nicht umgehend verfügbarer Taxis aufgrund seines Gesundheitszustandes auf den sofortigen Einsatz eines Pkw angewiesen ist.