LG Dessau vom 22.09.1995
7 S 87/95
Normen:
BGB §§ 249, 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
SP 1996, 173

LG Dessau - 22.09.1995 (7 S 87/95) - DRsp Nr. 1996/29867

LG Dessau, vom 22.09.1995 - Aktenzeichen 7 S 87/95

DRsp Nr. 1996/29867

1. Der Geschädigte ist verpflichtet, vor Anmietung eines Ersatzfahrzeuges Preisangebote von verschiedenen Vermietfirmen einzuholen. 2. Die Erkundigungspflicht besteht auch dahingehend, unter mehreren Tarifen eines Vermieters den günstigsten auszuwählen. 3. Der Geschädigte ist grundsätzlich verpflichtet, den Mietzins durch Einsatz seines Barvermögens oder durch Aufnahme eines Darlehens Darlehens vorzufinanzieren.

Normenkette:

BGB §§ 249, 254 Abs. 2 ;
Fundstellen
SP 1996, 173