LG Ellwangen - Urteil vom 08.09.1987
4 O 276/87-10
Normen:
BGB § 254 ; StVG § 18 ; StVO § 9 ;
Fundstellen:
VersR 1990, 435

LG Ellwangen - Urteil vom 08.09.1987 (4 O 276/87-10) - DRsp Nr. 1994/14495

LG Ellwangen, Urteil vom 08.09.1987 - Aktenzeichen 4 O 276/87-10

DRsp Nr. 1994/14495

Will ein Kfz nach links auf einen an der Gegenfahrbahn gelegenen, aus beiden Fahrtrichtungen befahrbaren Parkplatz abbiegen, so sind an die zweite Rückschaupflicht des Linksabbiegenden erhöhte Anforderungen zu stellen, wenn nicht die erste Einfahrtmöglichkeit zum Parkplatz benutzt wird (hier: Kollision des Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug).

Normenkette:

BGB § 254 ; StVG § 18 ; StVO § 9 ;

Hinweise:

zur Rückschaupflicht beim Abbiegen in ein Grundstück vgl. OLG Karlsruhe VersR 1988, 413.

Fundstellen
VersR 1990, 435