LG Gießen - Urteil vom 01.11.1995 (1 S 253/95) - DRsp Nr. 1996/29873
LG Gießen, Urteil vom 01.11.1995 - Aktenzeichen 1 S 253/95
DRsp Nr. 1996/29873
Überschreitet der Schmerzensgeldkläger mit seiner Betragsvorstellung den angemessenen Betrag um wesentlich mehr als 20 %, ist er entsprechend der geäußerten Vorstellung anteilig mit den Kosten des Rechtsstreits zu belasten.