LG Gießen - Urteil vom 20.09.1995 (1 S 216/95) - DRsp Nr. 1996/29529
LG Gießen, Urteil vom 20.09.1995 - Aktenzeichen 1 S 216/95
DRsp Nr. 1996/29529
Aus einem verkehrsberuhigten Bereich in den fließenden Verkehr eingefahren wird auch dann, wenn die Straße nach dem das Ende des verkehrsberuhigten Bereichs anzeigenden Zeichen 326 StVO bis zur Einmündung noch durch einen 17 m breiten Grünstreifen führt.