LG Itzehoe - Beschluß vom 20.11.1995 (4 T 125/95) - DRsp Nr. 1996/29535
LG Itzehoe, Beschluß vom 20.11.1995 - Aktenzeichen 4 T 125/95
DRsp Nr. 1996/29535
Als Grundlage für die Bemessung des Streitwerts beim unbezifferten Klageantrag auf Schmerzensgeld ist der Sachvortrag des Kl entscheidend und damit auch dessen Wertvorstellung, die wiederum gerade in der Größenordnungsangabe zum Ausdruck kommt.