Zum Entfall der Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG, wenn die FortbewegungsÄ und Transportfunktion des Kfz keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird s. BGHZ 105, 65; BGH NJW 1975, 1886 (Silofall); zu Streufahrzeug BGHZ 105, 65, 67; OLG Nürnberg, NJW-RR 1987, 803; zu Tankwagen BGHZ 71, 212.
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