LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 10.12.1981 (10 O 1017/81) - DRsp Nr. 1994/15174
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 10.12.1981 - Aktenzeichen 10 O 1017/81
DRsp Nr. 1994/15174
Das Zurücklassen eines Zweitschlüssels im abgestellten Pkw begründet auch dann den Vorwurf der grober Fahrlässigkeit i.S. des § 61VVG, wenn das Fahrzeug mit gesichertem Lenkrad versehen und ordnungsgemäß abgeschlossen war.