1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Lebach vom 3. März 2015 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 3/4 und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 1/4. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Mit der vorliegenden Klage macht der Kläger Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 11. Juli 2014 in Nalbach ereignete.
Die Erstbeklagte bog mit dem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug von der ............ nach links in die bevorrechtigte ................Straße ab. Dabei kollidierte sie mit dem auf der ................. Straße fahrenden Fahrzeug des Klägers, das nach rechts blinkte.
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