LG Saarbrücken - Urteil vom 20.11.2015
13 S 67/15
Fundstellen:
NJW-RR 2016, 409
Vorinstanzen:
AG Homburg-Saar, vom 30.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 16 C 195/14

LG Saarbrücken - Urteil vom 20.11.2015 (13 S 67/15) - DRsp Nr. 2016/10870

LG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2015 - Aktenzeichen 13 S 67/15

DRsp Nr. 2016/10870

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Homburg vom 30.03.2015 - 16 C 195/14 (13) - abgeändert und die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.880,37 € sowie vorgerichtliche Anwaltskosten von 366,38 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2014 zu zahlen. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:

I.

Die Klägerin begehrt Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am 28.11.2013 in ......... ereignet hat.