LG Zweibrücken - Beschluß vom 01.09.1995 (1 Qs 120/95) - DRsp Nr. 1996/4198
LG Zweibrücken, Beschluß vom 01.09.1995 - Aktenzeichen 1 Qs 120/95
DRsp Nr. 1996/4198
»Die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs kann sich auch aus Ausschreitungen gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer ergeben.« (hier: Ausbremsen eines anderen Pkw aus Verärgerung über dessen Fahrweise und anschließende Sachbeschädigung durch Treten gegen das Fahrzeug und Abreißen eines Außenspiegels)