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Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
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Rechtsprechung
1995
Sonstige
Sonstige
LG
LG Zweibrücken
LG Zweibrücken - Beschluß vom 25.08.1995
1 Qs 115/95
Normen:
OWiG
§§
46
,
71
;
StPO
§§
213
,
305
;
Fundstellen:
ZfS 1995, 396
LG Zweibrücken - Beschluß vom 25.08.1995 (1 Qs 115/95) - DRsp Nr. 1996/4067
LG Zweibrücken,
Beschluß
vom 25.08.1995
- Aktenzeichen 1 Qs 115/95
DRsp Nr. 1996/4067
Die Beschwerde gegen die Ablehnung einer Verlegung des Termins zur Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren ist unzulässig.
Normenkette:
OWiG
§§
46
,
71
;
StPO
§§
213
,
305
;
Hinweise:
A.A.: LG München II NJW 1995,
1439
; BayObLG ZfS 1994, 387.
Fundstellen
ZfS 1995, 396
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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