Mandatssituation 11.3: Anforderungen an Feststellungen hinsichtlich des Beruhens eines THC-Werts auf Cannabiskonsum bei gleichzeitiger Medikamenteneinnahme

Autor: Koehl

Sachverhalt Checkliste Lösung Muster

Das Amtsgericht hat den Kfz-Mechaniker Johann Perle wegen fahrlässigen Führens eines Kfz im Straßenverkehr unter der Wirkung von Cannabis zu einer Geldbuße von 500 Euro verurteilt und gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Johann Perle, der bislang nicht anwaltlich vertreten war, erscheint in der Kanzlei des Rechtsanwalts. Er hat das amtsgerichtliche Urteil, das ihm am gestrigen Tag zuging, mitgebracht.

Der Rechtsanwalt liest es sich durch. Den Feststellungen des Amtsgerichts zufolge fuhr der Betroffene am fraglichen Tag gegen 18.30 Uhr mit einem Pkw, obwohl eine etwa eine Stunde später entnommene Blutprobe Werte von 5,3 ng/ml THC, 35 ng/ml THC-Carbonsäure und 1,4 ng/ml 11-Hydroxy-THC ergab. Der Betroffene hatte sich ausweislich der Darstellung im amtsgerichtlichen Urteil dahin eingelassen, er habe am Vorabend der Fahrt gegen 19.00 Uhr einen Joint geraucht und am Morgen des Tattags einige Schübe des Medikaments Sativex, das Tetrahydrocannabinol (THC) enthält, den Wirkstoff des Cannabis, zu sich genommen. Das Amtsgericht hat ein Sachverständigengutachten eingeholt und es im Urteil wie folgt auszugsweise wiedergegeben: "Das Gutachten hat festgestellt, der festgestellte THC-Wert beruhe auf dem zeitnahen Konsum von Cannabis; die Einnahme des Medikaments könne nicht die beim Betroffenen festgestellte Blutkonzentration von 5,3 ng/ml THC erklären."