Mandatssituation 13.10: Rechtsüberholen

Autor: Urbanik

Sachverhalt Checkliste Lösung Muster

Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird zur Last gelegt, außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt zu haben. Sie zeigen sich als Verteidiger an und nehmen Akteneinsicht. Der Ermittlungsakte können Sie entnehmen, dass der Mandant von einer Zivilstreife beobachtet wurde, wie er auf einer zweispurigen Autobahn bei Kolonnenverkehr auf der rechten Fahrspur eine Lücke zwischen zwei Lkws nutzte, um einige auf der linken Fahrspur fahrende Fahrzeuge mit deutlich höherer Geschwindigkeit rechts zu überholen und kurz hinter dem vorausfahrenden Lkw auf die linke Fahrspur zu wechseln. Der Fahrer des zuletzt überholten Fahrzeugs hat angegeben, dass er beim Spurwechsel des Mandanten nach links nicht behindert wurde und er im Übrigen mit maximal 60 km/h gefahren ist. Weitere Feststellungen zu den gefahrenen Geschwindigkeiten finden sich in der Ermittlungsakte nicht.

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Welche Geschwindigkeiten haben die beteiligten Personen eingehalten?

Wie war das Verkehrsaufkommen auf der Autobahn in der konkreten Situation?

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Beratungssituation

Der Mandant ist darauf hinzuweisen, dass er im Fall einer Verurteilung mit einer Geldbuße und der Eintragung von einem Punkt im FAER rechnen muss.

Grundsatz

Nach § 5 Abs. 1 StVO ist links zu überholen.

Ausnahmen