Mandatssituation 2.5: Fehlerhafte Bedienung des Messgerätes

Autor: Sitter

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Dem Betroffenen wird ein Geschwindigkeitsverstoß zur Last gelegt. Die Untersuchung der Messung ergibt, dass die Messperson die Messanlage nicht gemäß den Herstellervorgaben in Betrieb genommen hat. Die Bußgeldbehörde vertritt den Standpunkt, dass dies unbeachtlich sei, weil es sich um ein von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenes und damit standardisiertes Messverfahren handele. Ein entsprechender Bußgeldbescheid über 160 Euro nebst Fahrverbot von einem Monat ergeht. Der Mandant legt eigenhändig Einspruch ein, den er nicht weiter begründet. Nachdem das Amtsgericht ihn zur Hauptverhandlung geladen hat, erscheint er in der Kanzlei.

Der Betroffene hält die Messung für falsch. Er möchte wissen, ob er jetzt noch mit Erfolg gegen den Bußgeldbescheid vorgehen kann.

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Kostenhinweis, Rechtsschutz abklären

Vollständige Akteneinsicht beantragen, die sich auf Bedienungsanleitung des Geräts, Rohmessdaten und Lebensakte bezieht

Antrag auf Terminsaufhebung und Neuterminierung in einem Zeitraum von nicht weniger als acht Wochen stellen

Gegebenenfalls im Internet nach der Bedienungsanleitung recherchieren

Gegebenenfalls Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen

Sachverständigen mit der Überprüfung der Messung beauftragen