Autor: Koehl |
Sachverhalt Checkliste Lösung Muster
Der Student Konstantin Mohr, der es mit der Trennung von Alkoholkonsum und dem Führen von Kfz nicht so genau nimmt, kommt am 17.12.2016 in die Kanzlei des Rechtsanwalts und bittet um Hilfe. Die Fahrerlaubnisbehörde hat ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Sie steht auf dem Standpunkt, dass er zweimal im Zusammenhang mit Alkohol-Ordnungswidrigkeiten (§ 24a Abs. 1 StVG) im Straßenverkehr auffällig wurde und deshalb eine MPU hätte absolvieren müssen. Da Mohr das nicht getan habe, sei ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen gewesen.
Der Rechtsanwalt lässt sich eine Vollmacht unterzeichnen und nimmt Akteneinsicht. Diese ergibt Folgendes:
Mit Schreiben vom 07.08.2015 übermittelte das Kraftfahrt-Bundesamt der Fahrerlaubnisbehörde einen Auszug aus dem Fahreignungsregister. Daraus geht hervor, dass der Mandant verschiedene Ordnungswidrigkeiten begangen hat:
Tatdatum | Ordnungswidrigkeit | Entscheidung | Rechtskraft |
14.03.2011 | Geschwindigkeitsüberschreitung | 24.03.2011 | 12.04.2011 |
07.09.2011 | Rotlichtverstoß | 13.10.2011 | 01.11.2011 |
26.11.2012 | Alkohol | 17.12.2012 | 03.01.2013 |
04.02.2013 | Vorfahrt missachtet | 07.05.2013 | 25.05.2013 |
01.12.2013 | Geschwindigkeitsüberschreitung | 24.01.2014 | 12.02.2014 |
20.02.2015 | Alkohol | 03.03.2015 | 22.07.2015 |
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