Mandatssituation 5.8: Drohende Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund gelegentlichen Cannabiskonsums und fehlendem Trennungsvermögen

Autor: Koehl

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Der Kameramann Jürgen Siekmann, der zwar alkoholabstinent lebt, aber ab und zu gerne einen Joint raucht, kommt in die Kanzlei des Rechtsanwalts und bittet um Hilfe. Die Fahrerlaubnisbehörde habe ihm, obwohl er zum ersten Mal im Zusammenhang mit Cannabis im Straßenverkehr auffällig geworden sei, sofort die Fahrerlaubnis entzogen. Widerspruch und erstinstanzliche Klage hiergegen seien erfolglos geblieben. Er wolle sich nunmehr anwaltlich vertreten lassen und gegen die ihn belastenden Bescheide und das erstinstanzliche Urteil vorgehen. Außerdem möchte er so schnell wie möglich wieder am Straßenverkehr teilnehmen.

Der Rechtsanwalt lässt sich eine Vollmacht unterzeichnen und nimmt Akteneinsicht. Diese ergibt Folgendes:

Der Mandant ist bislang nie im Straßenverkehr auffällig geworden. Auch außerhalb des Straßenverkehrs ist er bisher nicht polizeibekannt. Bei einer Verkehrskontrolle am 28.04.2019 stellte die Polizei fest, dass der Mandant als Führer eines Pkw 1,7 g Marihuana bei sich führte. Er gab an, etwa 45 Minuten vor Fahrtantritt mit zwei Freunden einen Joint geraucht zu haben. In der bei ihm entnommenen Blutprobe wurden 3,7 ng/ml des psychoaktiven Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum festgestellt.