Mandatssituation 7.10: Rechtsfolgen des Rotlichtverstoßes

Autor: Weingran

Sachverhalt Checkliste Lösung Muster

Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte ergibt sich eine Rotlichtzeit von knapp zwei Sekunden. Auch fuhr der Mandant kaum mehr als Schrittgeschwindigkeit. Darauf angesprochen, teilt der Mandant mit, dass es nachts war und weit und breit keine anderen Verkehrsteilnehmer auszumachen waren. Am nächsten Morgen habe er sogar bemerkt, dass ein Querverkehr aufgrund von Bauarbeiten gar nicht vorhanden war. Die Querstraße sei komplett gesperrt gewesen, was er an dem Vorabend gar nicht wahrgenommen hatte. Weil ihn das Fahrverbot besonders hart trifft, bittet er Sie, vor allem dagegen vorzugehen.

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Liegt ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vor?

Liegt eine abstrakte Gefährdung vor?

Ist ein Fahrverbot vorgesehen?

Lässt sich ein Wegfall des Fahrverbots begründen?

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Einfacher Rotlichtverstoß

Für die Frage, ob ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegt, kommt es allein auf den Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie an, sofern eine solche vorhanden ist (KG, Beschl. v. 14.03.2014 - 3 Ws (B) 124/14 - 122 Ss 42/14). Zeigt die Lichtzeichenanlage (LZA) in dem Zeitpunkt "Rot" an, liegt ein solcher Verstoß immer vor.

Qualifizierter Rotlichtverstoß