Mandatssituation 9.6: Fehlende Ermächtigung zur Einspruchsbeschränkung bei Alkoholfahrt

Autor: Koehl

Sachverhalt Checkliste Lösung Muster

Gegen den Betroffenen, den Tankwagenfahrer Christian Saxinger, der über ein regelmäßiges Einkommen verfügt, erging ein Bußgeldbescheid wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,26 mg/l unter Berücksichtigung einer Eintragung von einer Entscheidung nach § 24a StVG und unter Bezugnahme auf 241.1 BKat über 1.000 Euro mit dreimonatigem Fahrverbot und Schonfrist. Die Vorbelastung wurde nicht bußgelderhöhend berücksichtigt. Der Einspruch wurde von seinem damaligen Verteidiger in der Hauptverhandlung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. Diesen hatte er mandatiert, bevor der Bußgeldbescheid erging; auch die Vollmacht datiert vor Erlass des Bußgeldbescheids. Christian Saxinger selbst war in der Verhandlung nicht anwesend. Das Amtsgericht verurteilte in identischer Höhe. Es hat den Beruf des Betroffenen ausdrücklich berücksichtigt. Es hatte festgestellt, dass der Arbeitsvertrag des Betroffenen vorsieht, dass dieser im Fall eines vorübergehenden Führerscheinverlusts im Innendienst eingesetzt werden kann.

Christian Saxinger will die Sache nicht auf sich sitzen lassen. Er begibt sich zu einem neuen Rechtsanwalt und beauftragt diesen, einen erfolgversprechenden Rechtsbehelf gegen das Urteil einzulegen.