Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. November 2009 wird geändert. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. Dezember 2006 wird zurückgewiesen, soweit der Klage gegen die Festsetzung der Widerspruchsgebühr stattgegeben worden ist.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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