Die Sache wird durch den Rechtsunterzeichner dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
II.Der angefochtene Beschluss wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Bergheim zurückverwiesen.
A.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen mit der angefochtenen Entscheidung wegen "fahrlässiger Anordnung bzw. Zulassung der verbotswidrigen Teilnahme eines LKWs an einem Feiertag am öffentlichen Straßenverkehr" zu der Geldbuße von 400,-- € verurteilt. Es hat zum Tatgeschehen die nachfolgenden Feststellungen getroffen:
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