Vollmacht
Den Rechtsanwälten ... (maximal drei) wird zur Verteidigung in der Bußgeldsache ..., Az. ..., Vollmacht für alle Instanzen erteilt.
Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis,
1. Untervollmacht zu erteilen,
2. Rechtsmittel einzulegen und zurückzunehmen,
3. in der Hauptverhandlung in Abwesenheit zu vertreten,
4. Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen,
5. Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere die von der Justizkasse von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen und ohne die Beschränkungen des § 181 BGB hierüber zu verfügen,
6. Anträge in Kostenfestsetzungs- und Erstattungsverfahren zu stellen, auch wenn das Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist.
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