OLG Bamberg - Urteil vom 22.12.1981 (5 U 148/81) - DRsp Nr. 1994/8185
OLG Bamberg, Urteil vom 22.12.1981 - Aktenzeichen 5 U 148/81
DRsp Nr. 1994/8185
Bei Erhöhung einer Unterhaltsschadenrente in Anpassung an eine Steigerung des fiktiven Verdienstes eines Getöteten ist zu berücksichtigen, daß bei größeren Einkommen ein Teil der Einkünfte gewöhnlich nicht zur Deckung des laufenden Lebensaufwands der Famile, sonern zur langfrsitgen Vermögensbildung verwendet werden.