Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen - 5. Zivilkammer - vom 26. April 1995 wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Anschlußberufung im übrigen das Urteil des Landgerichts Bremen - 5. Zivilkammer - vom 26. April 1995 abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.000,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17. Oktober 1994 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten der Berufung trägt der Kläger 1/4, der Beklagte 3/4. Von den Kosten des Rechtsstreits im 1. Rechtszug trägt der Beklagte 4/25, der Kläger trägt 21/25.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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