Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlicher Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG zu einer Geldbuße von 500 DM und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt.
Nach den Feststellungen befuhr der Betroffene am 23. Oktober 1995 gegen 23.00 Uhr die ... in ... Zuvor hatte er einen Bekannten besucht und bei diesem mehrere Flaschen Bier getrunken. Als er bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden sollte, beschleunigte er sein Fahrzeug, um sich der Kontrolle zu entziehen. Er konnte jedoch schließlich von den Polizeibeamten gestellt werden. Die angeordnete, um 23.32 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine mittlere Blutalkokolkonzentration von 0,95 g o/oo.
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