OLG Celle - Beschluß vom 14.08.1987
5 W 38/87
Normen:
ZPO § 256 ;
Fundstellen:
NZV 1988, 183
VersR 1989, 102
ZfS 1988, 346

OLG Celle - Beschluß vom 14.08.1987 (5 W 38/87) - DRsp Nr. 1994/8413

OLG Celle, Beschluß vom 14.08.1987 - Aktenzeichen 5 W 38/87

DRsp Nr. 1994/8413

Das Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftigen Schadens fehlt nicht schon deshalb, weil der Ersatzpflichtige für längere Zeit darauf verzichtet hat, die Einrede der Verjährung zu erbeben. Es ist jedoch zu verneinen, wenn die mit einer solchen Klage erzielbaren Rechtswirkungen auch durch ein außergerichtliches Anerkenntnis des Ersatzpflichtigen herbeigeführt werden können.

Normenkette:

ZPO § 256 ;
Fundstellen
NZV 1988, 183
VersR 1989, 102
ZfS 1988, 346