OLG Celle - Beschluß vom 17.01.1995 (1 Ss (OWi) 194/95) - DRsp Nr. 1996/21857
OLG Celle, Beschluß vom 17.01.1995 - Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 194/95
DRsp Nr. 1996/21857
»Für die Berechnung der zur Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes erforderlichen Rotzeit von mehr als 1 Sekunde Dauer ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem das Fahrzeug die Haltelinie passiert.«