OLG Celle - Urteil vom 01.06.1995
8 U 88/94
Normen:
AKB § 13 Abs. 7 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1996, 1176
VersR 1996, 1360
ZfS 1996, 461

OLG Celle - Urteil vom 01.06.1995 (8 U 88/94) - DRsp Nr. 1997/1616

OLG Celle, Urteil vom 01.06.1995 - Aktenzeichen 8 U 88/94

DRsp Nr. 1997/1616

Das entwendete Fahrzeug steht dem Versicherungsnehmer innerhalb der Monatsfrist des § 13 Abs. 7 AKB zur Verfügung, wenn es unter Aufhebung der polizeilichen Beschlagnahme den Mitarbeitern des von dem Versicherungsnehmer mit der Rückholung beauftragten Unternehmens vor Ort übergeben worden ist. Es ist dann "zur Stelle gebracht", ohne daß es darauf ankäme, daß es erst später an den Wohnort des Versicherungsnehmers zurückgeführt worden ist.

Normenkette:

AKB § 13 Abs. 7 ;
Fundstellen
NJW-RR 1996, 1176
VersR 1996, 1360
ZfS 1996, 461