OLG Celle - Urteil vom 27.03.1995
1 U 25/94
Vorinstanzen:
LG Stade, vom 01.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 127/93

OLG Celle - Urteil vom 27.03.1995 (1 U 25/94) - DRsp Nr. 2011/7975

OLG Celle, Urteil vom 27.03.1995 - Aktenzeichen 1 U 25/94

DRsp Nr. 2011/7975

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 1. März 1994 teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 45.000 DM Schmerzensgeld nebst 4 % Zinsen seit dem 27. April 1993 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen weiteren noch nicht hinreichend sicher absehbaren immateriellen Schaden, der auf der Operation vom 2. April 1990 beruht, zu ersetzen.

Wegen der weiteren Schmerzensgeldansprüche (Kapital/Rente) nebst Zinsen wird die Klage abgewiesen.

Hinsichtlich der Kosten für den ersten Rechtszug wird das angefochtene Urteil aufgehoben. Das Landgericht hat im Rahmen der Schlussentscheidung über die gesamten erstinstanzlichen Kosten zu entscheiden.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 3/5 dem Beklagten und zu 2/5 der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Wert der Beschwer

a) für die Klägerin: 29.910 DM

b) für den Beklagten: 48.000 DM.

Entscheidungsgründe:

Die Berufung hat nur teilweise Erfolg, soweit es um die Höhe des ausgeurteilten Schmerzensgeldes geht.