OLG Dresden vom 29.08.1995
3 U 989/95
Normen:
AKB § 12 ;
Fundstellen:
SP 1996, 25

OLG Dresden - 29.08.1995 (3 U 989/95) - DRsp Nr. 1996/29370

OLG Dresden, vom 29.08.1995 - Aktenzeichen 3 U 989/95

DRsp Nr. 1996/29370

1. Es bestehen schwerwiegende Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers, wenn er in der Schadenanzeige der Wahrheit zuwider angibt, die weiteren Fahrzeugschlüssel hätten sich am Tage des Diebstahls in seiner Wohnung befunden, er dem Versicherer auf dessen Verlangen dann einen Ä nach seinen Angaben einzigen Ä Schlüssel übergibt und auf weiteres Nachfragen des Versicherers dann ohne Erklärung einen weiteren Schlüssel übergibt, den er nach dem behaupteten Diebstahl beim Autohersteller hat herstellen lassen.