I.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu der Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 35,00 DM verurteilt, die Fahrerlaubnis entzogen, den Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, vor Ablauf von zehn Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
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