Der Senat hat ein schriftliches Sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt, welcher Sicherheitsabzug bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug von der am justierten Tachometer abgelesenen Geschwindigkeit vorzunehmen ist, um sämtliche bei dieser Meßmethode möglicherweise zuungunsten des Beschuldigten aufgetretenen Fehler und Ungenauigkeiten auszugleichen.
Der Senat folgt dem »sorgfältig begründeten, soweit möglich durch praktische Erfahrungswerte und Fahrversuche bestätigten« Gutachten und faßt dessen Ergebnisse Ä unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtspr. Ä in folgenden Leitsätzen zusammen:
»Der bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren von der Rechtsprechung bisher vorgenommene Sicherheitsabzug von 10 % der am justierten Tachometer des Polizeifahrzeugs abgelesenen Geschwindigkeit reicht nicht aus, um sämtliche möglicherweise zuungunsten des Betroffenen auftretenden Meßfehler und -Ungenauigkeiten auszugleichen. Erforderlich ist vielmehr ein Abzug von 13,5 %, der jedoch nur dann ausreicht, wenn
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|